2

Kann ich Kindergeld in Neuseeland bekommen?

Was ist Kindergeld überhaupt und wer bekommt es?

Da die Frage zum Kindergeld sehr häufig kommt, erläutern wir heute einmal, welche Möglichkeiten du hast. Das Kindergeld wird in Deutschland meistens von der Familienkasse ausgezahlt. Es ist als Unterstützung der Eltern (auch Adoptiveltern oder sonstige Erziehungsberechtigte) für ihre in Deutschland lebenden Kinder gedacht. Als Kind hast du keinen Anspruch auf Kindergeld, allerdings kannst du natürlich mit deinen Eltern reden. Ab einem gewissen Alter macht es vielleicht Sinn das Kindergeld für eigene Anschaffungen zu nutzen, wenn Deine Eltern das Geld nicht benötigen.

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht bereits mit der Geburt, allerdings muss ein Antrag eingereicht werden um das Geld auch abzurufen.

 

Sonderregelung ab Volljährigkeit

Für Volljährige Kinder gibt es besondere Regeln, damit der Kindergeldanspruch bestehen bleibt. Erfüllst du diese Regeln nicht, erlischt der Anspruch mit dem Beginn des 18. Lebensjahrs.

Sobald du volljährig bist, wird das Kindergeld für Dich nur weitergezahlt wenn du entweder in einer Schul- beziehungsweise Berufsausbildung bist. Alternativ musst du bei der Agentur für Arbeit als arbeits- beziehungsweise ausbildungssuchend gemeldet sein.

 

Konkrete Fälle für Neuseeland

Das Recht ist in den meisten Fällen so zu handhaben, dass ein Auslandsjahr für Work & Holiday nicht für den Kindergeldbezug berechtigt. Konkret ist es so, dass ein Wegzug aus dem Haushalt an die Familienkasse gemeldet werden muss. Wird dies unterlassen, dann kann es zur Rückforderung, sowie einer Ordnungswidrigkeitenstrafe oder sogar einer Strafverfolgung kommen. Es ist also nicht zu empfehlen, Kindergeld zu beziehen, obwohl du für 3 Monate oder länger im Ausland bist. Sehr aufschlussreich fand ich persönlich den folgenden Artikel der mehr Details beleuchtet: (http://www.kindergeld.org/meldpflichten.html). Ich warte noch auf eine Stellungnahme der Familienkasse um mehr Details zu bekommen.

 

Sonderfälle mit Möglichkeit für Kindergeldbezug

Es gibt ein paar Sonderfälle, die man nutzen kann, wenn Du im Ausland bist um deine Bildung zu verbessern. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit in Absprache (und Genehmigung) mit der Familienkasse einen Englischkurs mit einer Mindestanzahl an Stunden pro Woche zu machen. Teilweise werden solche Schulungsangebote akzeptiert um bei kürzeren Auslandsaufenthalten nicht für die Dauer auf das Kindergeld zu verzichten. Den genauen Stundenumfang der vorliegen muss, musst du mit der für dich zuständigen Familienkasse absprechen.

 

Anspruch auf Kindergeld nach der Rückkehr nach Deutschland

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist übrigens, das dein Anspruch erlischt und nicht mehr genutzt werden kann, wenn du nach dem Abitur direkt ein Auslandsjahr machst. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt mit dem 25. Lebensjahr oder einer abgeschlossenen Ausbildung/Studium. Das heißt, wenn du nach Deutschland zurück kommst und eine Ausbildung anfängst oder auf dein Studium wartest, dann kannst du trotzdem Kindergeld beziehen. Antrag stellen und Wartezeit oder den Studienplatz nachweisen und schon sollte das problemlos klappen.

 

Das alles sind Erfahrungen und Meinungen die ich bekommen habe. Dies ist keine Rechtsberatung oder in sonst einer Form verbindlich. Solltest du also konkrete Garantien wollen, dann setz dich mit deiner Familienkasse in Verbindung. Viel Erfolg und eine schöne Reise.

 

Fragen und Antworten der Familienkasse

Ich hatte vor einigen Monaten ein paar Fragen an die Familienkasse geschickt, diese will ich euch nicht vorenthalten. Vielen Dank an die Pressestelle der Familienkasse.

Erlauben Sie uns nachfolgend einige Erläuterungen zum Thema Kindergeld zu geben um Ihnen dann anschließend auf Ihre Fragen zu antworten.

 

Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Work- & Travel-Programmes erfüllt ohne zusätzlichen theoretisch-systematischen Sprachunterricht (z. B. Besuch eines Colleges oder einer Universität) von mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche nicht die Voraussetzungen für eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes.

 

Frage 1:

Wenn ich ins Ausland gehe und der Kindergeldkasse keinen Bescheid gebe kriege ich weiterhin Geld. Was passiert wenn auffällt das ich keinen Anspruch auf Kindergeld hatte?

Antwort 1:

Wer Kindergeld beantragt hat oder bezieht ist verpflichtet, der Familienkasse unverzüglich alle Änderungen seiner Verhältnisse und die seiner Kinder mitzuteilen, die für den Kindergeldanspruch wichtig sind oder über die bereits Erklärungen abgegeben wurden. Ein Auslandsaufenthalt ist eine solche mitteilungspflichtige Änderung. Sofern kein Kindergeldanspruch besteht und Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt worden ist, muss der überzahlte Betrag an die Familienkasse zurückgezahlt werden. Außerdem kann die Verletzung der Mitwirkungspflichten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen, die entsprechend geahndet wird (insbesondere Steuerhinterziehung beziehungsweise leichtfertige Steuerverkürzung, §§ 370 ff. Abgabenordnung).

 

Frage 2:

Wenn ich mich auf ein Studium oder Ausbildung beworben habe, aber keine Stelle bekommen habe, und dann ins Ausland gehe weil ich auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz im nächsten Jahr warte. Habe ich dann Anspruch auf Kindergeld auch wenn ich im Ausland bin?

Antwort 2:

Kindergeld kann grundsätzlich gezahlt werden, wenn ein Kind zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr auf einen Ausbildungs- beziehungsweise Studienplatz wartet und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Dabei sind grundsätzlich aber nur Kinder berücksichtigungsfähig, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Staat oder in der Schweiz haben.

 

Frage 3:

Ich gehe ins Ausland und teile der Kindergeldkasse dies mit. Wenn ich wiederkomme und auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warte, kann ich mich erneut für Kindergeld melden oder ist mein Anspruch erloschen wenn einmal kein Kindergeld mehr gezahlt wurde?

Antwort 3:

Der Anspruch auf Kindergeld erlischt nicht automatisch durch etwaige Unterbrechungen der Kindergeldzahlung.

Das Kindergeld kann jederzeit neu beantragt werden. Eine rückwirkende Zahlung erfolgt innerhalb der Verjährungsvorschriften. Bei Anträgen auf Kindergeld, die nach dem 31. Dezember 2017 bei der Familienkasse eingehen, wird längstens für die letzten sechs Monate vor dem Eingang des Antrags bei der Familienkasse gezahlt (Gesetzesänderung).

 

 

Hast du noch Fragen? Schreibe gerne einen Kommentar unter diesen Artikel und wir probieren deine Frage zu beantworten.

 

Alle Aussagen spiegeln den zum Erstellzeitpunkt gängigen Stand wieder. Trotzdem handelt es sich um persönliche Meinungen und Eindrücke. Solltest du dir unsicher sein hilft das Fragen bei der Familienkasse, dort wird dir gerne geholfen. Auch wenn es um Kindergeld in Kombination mit Auslandsaufenthalt geht.

Trete unserer Neuseeland Community bei

Bei Patreon kannst du uns auch individuelle Fragen stellen und uns gleichzeitig bequem unterstützen.
Auch wenn es immer entspannt nach Urlaub aussieht. Der Blog Projekt-Neuseeland ist ein Vollzeitjob und wir möchten dir gerne auch in der Zukunft weiterhelfen können.
Wir betreiben den Blog damit du eine tolle Zeit in Neuseeland haben kannst. All die Artikel und der jährliche Besuch finanzieren sich aber leider nicht von selbst. Daher freuen wir uns über deine Unterstützung. Ganz bequem kannst du uns hier einmalig oder dauerhaft unterstützen.
Deine Unterstützung hilft uns, dir auch weiterhin zu helfen. Bist du dabei?

Von tiefstem Herzen, ein dickes DANKESCHÖN!

Community beitreten

Werbehinweis

In unserem Blog findest du mit einem * gekennzeichnete Links. Diese Links sind sogenannte Affiliate Links und dienen zur Finanzierung unserer Webseite. Nutzt du einen der Links zur Buchung oder zum Kauf eines Produkts, dann bekommen wir dafür eine kleine Provision. Durch diese Provision finanzieren wir einen Teil unseres Webangebotes für dich. Für dich ändert sich durch die Nutzung eines unserer Affiliate Links nichts weiter. Vielen Dank!

2 Kommentare

  1. Man bekommt übrigends auch Kindergeld bezahlt wenn man eine Zusage für einen Ausbildungsplatz hat aber erst z.B. im darauffolgenden Jahr anfangen kann weil der Betrieb erst da wieder Einstellt und so das freie Jahr sinnvoll mit Work & Travel nutzt.

    • Hi lieber Felix,
      danke für deinen Kommentar. Leider sieht die Kindergeldkasse das anders. Die Antwort der Pressestelle dazu ist folgende:
      Frage 2: Wenn ich mich auf ein Studium oder Ausbildung beworben habe, aber keine Stelle bekommen habe, und dann ins Ausland gehe weil ich auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz im nächsten Jahr warte. Habe ich dann Anspruch auf Kindergeld auch wenn ich im Ausland bin?

      Antwort: Kindergeld kann grundsätzlich gezahlt werden, wenn ein Kind zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr auf einen Ausbildungs- beziehungsweise Studienplatz wartet und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Dabei sind grundsätzlich aber nur Kinder berücksichtigungsfähig, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Staat oder in der Schweiz haben.

      Da Neuseeland ja dann eben kein gewöhnlicher Aufenthalt in Europa ist, sieht es da also schlecht aus.

      LG Julian

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert