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Flug Verspätung, Rechte & Pflichten – Backpacker Tipps

Was muss ich bei einer Flugverspätung tun

Du bist auf der Reise von Deutschland nach Neuseeland oder auf dem Rückweg und dein Flieger hat Verspätung, du verpasst deinen Anschlussflug oder der Flug fällt ganz aus? Flugreisende haben vor allem in Europa eine ganze Menge an Rechten und wir wollen dir heute erklären welche Möglichkeiten du hast in diesen Fällen.

 

 

Was tun bei einer Flugverspätung

Wenn dein Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hat, steht dir eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft muss nicht zahlen falls besondere Umstände wie schlechtes Wetter oder eine Naturkatastrophe der Auslöser sind. Technische Probleme oder ein Streik sind aber keine außergewöhnlichen Umstände. In diesen Fällen ist die Airline in der Verantwortung.

Ab einer Verspätung von 2 Stunden oder mehr, muss die Airline Verpflegung stellen oder Verpflegungsgutscheine ausgeben, zusätzlich muss die Airline zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe ermöglichen. Sollte der Flug erst am nächsten Tag gehen, steht dir ein Anspruch auf Transfer und Unterkunft zu.

Sollte dein Flug komplett gestrichen worden sein, dann gelten andere Regeln, diese findest du hier im Beitrag unter Flugannulierung.

 

Fluganzeige mit Verspätungsanzeige

Photo by JESHOOTS on Unsplash

 

Welche Entschädigung steht mir bei einer Verspätung zu

Je nach Länge der Verspätung stehen dir zwischen 250 bis 600€ Entschädigung zu. Im Internet gibt es kostenlose Musterbriefe für den Fall einer Verspätung. Diesen schickst du danach einfach an die Airline und im Idealfalle bekommst du deine Entschädigung überwiesen.

Einige Airlines stellen sich hier aber auch gerne auf stur, solltest du auf eine solche Airline treffen dann gibt es Webseiten die sich auf die Geltendmachung solcher Forderungen spezialisiert haben. Die Portale arbeiten alle nach dem Prinzip der Beteiligung, das heißt du gibst einen Teil der Entschädigung ab an das Unternehmen, hast aber dafür wenig Aufwand und kein Risiko. Die meisten Portale nehmen zwischen 15 bis 30 Prozent der Entschädigungssumme für ihre Hilfe.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke und der Verspätung ab. Sofern du in einem europäischen Land gestartet oder gelandet bist und die Airline ihren Sitz in Europa hat.

  • Bei einer Distanz bis 1500 Kilometer gibt es eine Entschädigung von 250€.
  • Bei einer Flugstrecke innerhalb Europas von mehr als 1500 bis 3500 Kilometern oder bei Start- oder Landung außerhalb Europas beträgt die Entschädigung 400€
  • Bei Strecken ab 3500 Kilometern oder mehr mit Start oder Ziel außerhalb Europas gibt es sogar 600€. Bei einer Verspätung von maximal 4 Stunden darf die Airline bei dieser Distanz die Entschädigung allerdings um 50 Prozent kürzen.

 

Um eine Entschädigung zu bekommen, ist es unerheblich ob du den Flug wirklich angetreten hast, oder ob du wegen der Verspätung den Flug gar nicht erst angetreten hast.

Auch wenn du auf Grund der Verspätung deinen Anschlussflug verpasst, kannst du Anspruch auf eine Entschädigung haben. Hast du die Flüge zusammen in einer Buchung gebucht, so kannst du ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung bekommen.

 

Wie verhalte ich mich bei einer Flugverspätung korrekt

Idealerweise befolgst du im Falle einer Flugverspätung die folgenden Punkte.

  • Lass dir die Verspätung am Flughafen mit Angabe eines Grundes für die Verspätung schriftlich bestätigen. Will man dir keinen Grund für die Verspätung nennen oder aufschreiben, so kannst du auf jeden Fall die Entschädigung fordern.
  • Hebe alle Quittungen für Essen, Trinken, eventuell anfallende Taxi- oder Hotelkosten auf.
  • Deine Ansprüche verjähren erst 3 Jahre nach dem Flug, du hast also Zeit dir deine Entschädigung zu holen.

 

Was sind ungewöhnliche Umstände

Außergewöhnliche Umstände sind alle Umstände die die Airline nicht selbst unter Kontrolle hat. Dazu gehören zum Beispiel Unwetter. Auch Vulkanausbrüche oder andere Naturkatastrophen können dazu zählen, wenn sie den konkreten Flug beeinträchtigen. Ebenfalls zu den ungewöhnlichen Umständen können politische Unruhen oder andere Sicherheitsrisiken im Zielland sein. Wird zum Beispiel der Flugverkehr auf Grund einer Terrorwarnung unterbrochen, so ist das ein Grund mit dem die Airline ihre Entschädigungszahlung verweigern wird. Auch Schäden durch Tiere, zum Beispiel Vogelschlag, sind außergewöhnliche Umstände.

Auch Streiks können ungewohnte Umstände sein, müssen aber nicht. Hier zählt die Einzelfallbetrachtung weswegen du in jedem Falle erst einmal deine Ansprüche anmelden solltest.

 

Was sind keine ungewöhnlichen Umstände

Keine außergewöhnlichen Umstände sind technische Probleme, oder eine schlechte Vorbereitung der Airline. Fehlt zum Beispiel nur ein Pilot oder ist das nötige Enteisungsmittel im Winter nicht vorrätig, dann ist dies ein Fehler der Airline und berechtigt dich zu einer Entschädigung.

Auch Streiks können ungewohnte Umstände sein, müssen aber nicht. Hier zählt die Einzelfallbetrachtung weswegen du in jedem Falle erst einmal deine Ansprüche anmelden solltest. Die Airline ist in dem Falle in der Beweispflicht, dass es doch ein außergewöhnlicher Umstand war.

 

Bei wem kann ich meine Ansprüche wegen einer Verspätung geltend machen

In der Verantwortung ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen im Sinne der Verordnung. Das ausführende Unternehmen ist das Unternehmen, das für eine bestimmte Flugroute ein Angebot gemacht hat. Damit trägt es sowohl die Verantwortung für den Flug, als auch für alle Verspätungen. Chartert eine Fluggesellschaft zum Beispiel bei einer anderen Airline ein Flugzeug, so bleibt sie trotzdem in der Verantwortung, auch bei Entschädigungen für Verspätungen.

 

Wie mache ich meine Ansprüche gegenüber der Airline geltend

Im Internet gibt es mit dem Suchbegriff Musterschreiben für Flugverspätung, kostenlose Vordrucke die du nur noch mit deinen Daten ausfüllen musst. Danach solltest du dieses Schreiben per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die verantwortliche Airline schicken. Lehnt die Airline deinen Anspruch ab oder reagiert nicht so gibt es weitere Möglichkeiten deine Ansprüche geltend zu machen. Mehr dazu im nächsten Punk.

 

Was tue ich wenn die Fluggesellschaft meine Ansprüche ablehnt

Sollte die Airline deine Ansprüche ablehnen, oder einfach gar nicht reagieren, dann gibt es auch hierprofessionelle Hilfe für dich. Einige der Möglichkeiten sind kostenlos, erfordern aber etwas mehr Mitarbeit. Andere nehmen eine Provision, sind dafür aber weitestgehend ohne Aufwand.

 

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten der Hilfe:

  1. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission anerkannt. Ein Großteil der Fluggesellschaften beteiligt sich an der Schlichtung. In ungefähr 90% der Fälle kann die Schlichtungsstelle eine einvernehmliche Lösung erzielen. Voraussetzung für die Schlichtung ist, dass zuerst selbst probiert wurde bei der Airline eine Entschädigung zu bekommen. Dieses Angebot gilt nur für Privatreisende, für Geschäftsreisende ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Der Schlichtungsantrag kann bequem online gestellt werden. Das Beschwerdeformular Flug findest du unter folgendem Link.
  2. Fairplane: Fairplane ist ein Fluggastrechteportal in Europa. Hatte dein Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden, der Flug wurde annulliert oder war überbucht, der Flug wurde umgeleitet oder du hast deinen Anschlussflug verpasst, dann hast du mit Fairplane die Möglichkeit deine Ansprüche gegen die Airline zu prüfen. Im Falle eines Anspruchs bekommst du eine Entschädigung von der Fairplane einen Anteil einbehält für die geleistete Arbeit. Wir hatten bis dato immer Glück mit unseren Flügen, kennen aber einige die schöne Summen an Entschädigung bekommen haben. Du kannst über den folgenden Link* deinen Anspruch kostenlos berechnen lassen.
  3. Flightright: Flighright ist ebenfalls ein Fluggastrechte Portal. Schau dir einfach beide Seiten an und entscheide dich, wen du gerne beauftragen möchtest. Im Falle von einem Anspruch gegenüber der Airline winken zwischen 250 € – 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt.). Flightright kannst du über den folgenden Link kostenlos ausprobieren*.
  4. Flugrecht: Ein deutsches Portal für die bereits oben angesprochenen Probleme mit dem Flug, vergleiche und dann entscheide welches Portal dich am ehesten anspricht. Flugrecht.de kannst du über den folgenden Link nutzen*.

 

Welche dieser Webseiten du nutzt ist dir überlassen, einige nehmen eine Provision für ihre Arbeit. Die Schlichtungsstelle arbeitet kostenfrei. Je nachdem wie viel Zeit du selbst investieren willst solltest du sowohl die Provisionshöhe betrachten und dann entscheiden. Viel Erfolg!

 

Fragen, Anmerkungen oder Ideen

Fragen, Anmerkungen oder Ideen? Dann freuen wir uns über deinen Kommentar unter diesem Artikel da. Häufige Fragen ergänzen wir nachträglich noch im Artikel. Vielen Dank und eine gute Zeit in Neuseeland!

 

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