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Flugannulierung, Rechte & Pflichten – Backpacker Tipps

Was tun bei einer Annullierung meines Flugs

Du bist auf der Reise von Deutschland nach Neuseeland oder auf dem Rückweg und dein Flug wird kurz vor der Abreise annulliert, du verpasst deinen Anschlussflug oder der Flug hat Verspätung? Flugreisende haben vor allem in Europa eine ganze Menge an Rechten und wir wollen dir heute erklären welche Möglichkeiten du hast in diesen Fällen.

 

  1. Flugverspätung
  2. Anschlussflug verpasst
  3. Flugannulierung

 

Was tue ich im Falle einer Annullierung meines Flugs

Im Falle einer kompletten Annullierung des Flugs hast du die Auswahl aus mehreren Möglichkeiten. Du kannst dir entweder den Ticketpreis voll erstatten lassen, oder dich anderweitig befördern lassen. Wird die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug angekündigt, hast du möglicherweise Anspruch auf 125 bis 600€. Diese Entschädigung gibt es im Falle von außergewöhnlichen Umständen leider nicht. Wird dein Flug mehrere Stunden vorverlegt, so zählt dies ebenfalls als Annullierung und berechtigt zu einer Ausgleichszahlung. Ist dein Flug nur mit Verspätung am Ziel angekommen, so gelten andere Regeln. Was dir im Falle einer Verspätung zusteht haben wir in einem anderen Artikel hier auf dem Blog niedergeschrieben.

 

Blick auf ein leeres und dunkles Flughafen Warteareal

Photo by Glen Noble on Unsplash

 

Was sind ungewöhnliche Umstände

Außergewöhnliche Umstände sind alle Umstände die die Airline nicht selbst unter Kontrolle hat. Dazu gehören zum Beispiel Unwetter. Auch Vulkanausbrüche oder andere Naturkatastrophen können dazu zählen, wenn sie den konkreten Flug beeinträchtigen. Ebenfalls zu den ungewöhnlichen Umständen können politische Unruhen oder andere Sicherheitsrisiken im Zielland sein. Wird zum Beispiel der Flugverkehr auf Grund einer Terrorwarnung unterbrochen, so ist das ein Grund mit dem die Airline ihre Entschädigungszahlung verweigern wird. Auch Schäden durch Tiere, zum Beispiel Vogelschlag, sind außergewöhnliche Umstände.

Auch Streiks können ungewohnte Umstände sein, müssen aber nicht. Hier zählt die Einzelfallbetrachtung weswegen du in jedem Falle erst einmal deine Ansprüche anmelden solltest.

 

Was sind keine ungewöhnlichen Umstände

Keine außergewöhnlichen Umstände sind technische Probleme, oder eine schlechte Vorbereitung der Airline. Fehlt zum Beispiel nur ein Pilot oder ist das nötige Enteisungsmittel im Winter nicht vorrätig, dann ist dies ein Fehler der Airline und berechtigt dich zu einer Entschädigung.

Auch Streiks können ungewohnte Umstände sein, müssen aber nicht. Hier zählt die Einzelfallbetrachtung weswegen du in jedem Falle erst einmal deine Ansprüche anmelden solltest. Die Airline ist in dem Falle in der Beweispflicht, dass es doch ein außergewöhnlicher Umstand war.

 

Ticketpreis erstatten oder Umbuchung des Flugs

Wird dein Flug gestrichen hast du die Auswahl aus folgenden Möglichkeiten:

  • Du kannst dir den kompletten Ticketpreis erstatten lassen
  • Du lässt dich auf einen Flug umbuchen

Prüfe im Falle einer Annullierung erst was dich ein neuer Flug kosten würde, ist dieser günstiger als dein alter Ticketpreis, so lohnt es sich die Rückerstattung in Anspruch zu nehmen. Wenn alle Flüge zu dem Zeitpunkt mehr kosten, lass dich von der Airline auf einen Alternativflug umbuchen. Dies darf dich keinen Aufpreis kosten.

Um bequem die Flugpreise zu vergleichen, empfehlen wir dir mehrere Portale, buchen tust du danach am besten auf der Webseite der Airline selbst.

Mehr zum Thema Flüge suchen und buchen, findest du in unserem Blogartikel unter dem folgenden Link.

 

Wie ist der Ablauf im Falle einer Annullierung

Entscheidest du dich für eine Umbuchung auf einen anderen Flug, so besprichst du die Details am sinnvollsten mit der Airline. Diese bucht normalerweise das neue Ticket direkt für dich. Sollte die Airline dich auffordern das neue Ticket selbst zu buchen, so lass dir am besten diese Aufforderung schriftlich geben. Dann gibt es keine Probleme bei der Erstattung der Ticketkosten.

 

Anspruch auf Verpflegung

Hast du dich für eine Umbuchung auf einen anderen Flug entschieden und musst deshalb warten, so ist die Airline verpflichtet sich um dich zu kümmern. Das heißt kostenlose Erfrischungen und Mahlzeiten für die Wartezeit. Die Rechte hier sind im Grunde Deckungsgleich mit denen bei einer Verspätung. Sollte dein Flug erst am nächsten Tag gehen, so hast du auch Anspruch auf eine Unterkunft und den dazugehörigen Transfer. Bietet dir die Airline nichts von sich aus an, frag bei den Mitarbeitern was sie dir erstatten wenn du selbst etwas buchst.

 

Anspruch auf Entschädigung

Hat die Airline dich nicht bis spätestens 14 Tage vor Abflug informiert, so hast du möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Geld Form. Zusätzlich zu den beiden oben genannten Varianten, Umbuchung oder Ticketpreiserstattung, hast du möglicherweise einen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125€ bis 600€. Wie viel im Detail, hängt davon ab wann ein Alternativflug startet und wie lang die Flugstrecke ist.

Je früher die Airline dich informiert, desto eher musst du mit größeren Zeitänderungen leben können.

 

Welche Fristen gelten für die Benachrichtigung und eine Änderung der Flugzeiten

Bei einer Benachrichtigung von 7 bis 14 Tagen vor dem Abflug darf ein alternativer Abflug maximal 2 Stunden vor der ursprünglichen Zeit abgehen. Die Ankunft darf maximal 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Zeit sein.

Benachrichtigt dich die Airline weniger als 7 Tage vor Abflug, so darf der alternative Abflug maximal eine Stunde früher abfliegen. Die neue Ankunft darf maximal 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunft liegen. Hält sich die Airline an diese Grenzen, so steht dir normalerweise keine Ausgleichszahlung zu. Wenn der Flug aber früher abfliegt oder später ankommt als die oben genannten Toleranzgrenzen, dann hast du einen Anspruch auf eine Entschädigung. Dies gilt unabhängig davon ob der neue Flug von derselben oder einer anderen Airline durchgeführt wird.

Bei außergewöhnlichen Umständen sind diese Regeln leider nicht anwendbar.

 

Wie komme ich an meine Entschädigung

Als erstes wendest du dich an die ausführende Airline, diese ist im Falle des Falles erst einmal zuständig. Lehnt diese deine Anfrage ab, beantwortet sie nicht oder nicht zufriedenstellend, so hast du verschiedene Möglichkeiten an dein Geld zu kommen.

 

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten der Hilfe:

  1. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission anerkannt. Ein Großteil der Fluggesellschaften beteiligt sich an der Schlichtung. In ungefähr 90% der Fälle kann die Schlichtungsstelle eine einvernehmliche Lösung erzielen. Voraussetzung für die Schlichtung ist, dass zuerst selbst probiert wurde bei der Airline eine Entschädigung zu bekommen. Dieses Angebot gilt nur für Privatreisende, für Geschäftsreisende ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Der Schlichtungsantrag kann bequem online gestellt werden. Das Beschwerdeformular Flug findest du unter folgendem Link.
  2. Fairplane: Fairplane ist ein Fluggastrechteportal in Europa. Hatte dein Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden, der Flug wurde annulliert oder war überbucht, der Flug wurde umgeleitet oder du hast deinen Anschlussflug verpasst, dann hast du mit Fairplane die Möglichkeit deine Ansprüche gegen die Airline zu prüfen. Im Falle eines Anspruchs bekommst du eine Entschädigung von der Fairplane einen Anteil einbehält für die geleistete Arbeit. Wir hatten bis dato immer Glück mit unseren Flügen, kennen aber einige die schöne Summen an Entschädigung bekommen haben. Du kannst über den folgenden Link* deinen Anspruch kostenlos berechnen lassen.
  3. Flightright: Flighright ist ebenfalls ein Fluggastrechte Portal. Schau dir einfach beide Seiten an und entscheide dich wen du gerne beauftragen möchtest. Im Falle von einem Anspruch gegenüber der Airline winken zwischen 250 € – 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt.). Flightright kannst du über den folgenden Link kostenlos ausprobieren*.
  4. Flugrecht: Ein deutsches Portal für die bereits oben angesprochenen Probleme mit dem Flug, vergleiche und dann entscheide welches Portal dich am ehesten anspricht. Flugrecht.de kannst du über den folgenden Link nutzen*.

 

Welche dieser Webseiten du nutzt ist dir überlassen, einige nehmen eine Provision für ihre Arbeit. Die Schlichtungsstelle arbeitet kostenfrei. Je nachdem wie viel Zeit du selbst investieren willst solltest du sowohl die Provisionshöhe betrachten und dann entscheiden. Viel Erfolg!

 

Fragen, Anmerkungen oder Ideen

Fragen, Anmerkungen oder Ideen? Dann freuen wir uns über deinen Kommentar unter diesem Artikel da. Häufige Fragen ergänzen wir nachträglich noch im Artikel. Vielen Dank und eine gute Zeit in Neuseeland!

 

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